INHALT
Sicherheitsberatung
Vorgehensweise
Beratungsleistungen
» Objektschutzanalysen
» Risk Management
» Werkschutz
» Outsourcing
» Personalberatung
» Sicherheitsleitstellen
» Neubauplanung
» Sicherheitstechnik
» Schutz von Know-how
» innerbetr. Kriminalität
» weitere Leistungen
Consulting - Beratungsleistungen

Sicherheitsberatung - unser Selbstverständnis

Sicherheit im betrieblichen wie privaten Bereich steht nach wie vor in der Hierarchie der Bedürfnisse weit oben.

Die Angebote zur Befriedigung dieser Bedürfnisse sind vielfältig und für den Nicht-Fachmann weder überschaubar noch in Ihrer Wirkung und Seriosität einschätzbar.

Eine professionelle Beratung leistet daher nicht zuletzt:

Vermeidung von Fehlinvestitionen, d.h. Investitionen in Produkte oder Dienstleistungen an der falschen Stelle oder in nicht angemessener Höhe.

In diesem Sinne bieten wir unsere Beratungsleistungen für alle Bereiche der Unternehmenssicherheit und des Risk Management an.

Dabei erarbeiten wir die Lösungsansätze zur Optimierung des Sicherheitsstandards und der Sicherheitsorganisation auf der Grundlage einer ganzheitlichen Betrachtung und Analyse aller Aspekte der betrieblichen Sicherheit. Diese Aspekte sind vor allem:
  • Eine detaillierte Erhebung der baulichen, mechanischen und elektronischen Sicherheit des Objektes - vom Freigelände über die Gebäudeaußenhaut bis hin zur baulichen Organisation des Betriebes.
  • Eine Analyse der vorhandenen personellen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.
  • Eine Analyse der betrieblichen Organisation zur Herausarbeitung sicherheitsrelevanter Schwachstellen - von einer Analyse des Waren- und Personalflusses bis hin zur Erfassung der Prüfmechanismen zur Risikominimierung bei der Personalauswahl und -einstellung.
Darüber hinaus können zusätzliche branchen- oder unternehmensspezifische Aspekte in die Betrachtung einbezogen werden.

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Vorgehensweise

Am Beginn des Beratungsprozesses steht die Formulierung der Beratungsziele. Diese Zieldefinition erfolgt gemeinsam mit dem Auftraggeber. Sie bestimmt maßgeblich den Einsatz der Mittel, den Verlauf des Beratungsprozesses und damit nicht zuletzt den zu kalkulierenden Aufwand.

Die Festlegung der Schutzziele für das Sicherheitskonzept ist der zweite wesentliche Schritt. Die Schutzziele geben vor, welche Ressourcen des Unternehmens vor welchen Schadensereignissen zu schützen sind.

Hierzu ist eine präzise Analyse der Abhängigkeiten notwendig; d.h. die Antwort auf die Frage: Von welchen Ressourcen ist das Unternehmen so abhängig, daß deren Beeinträchtigung den Betriebsablauf in einem nicht mehr hinnehmbaren Ausmaß stört oder unterbricht.

Die Herausarbeitung der jeweiligen Abhängigkeiten kann nur gemeinsam mit den Unternehmensverantwortlichen erfolgen. Meist bietet sich die Durchführung eines Workshops im Unternehmen an, der vom Sicherheitsberater moderiert und ausgewertet wird.

Die Abhängigkeitsanalyse führt in Verbindung mit einer präzisen Schwachstellenerhebung und einer Bestandsaufnahme der vorhandenen Sicherheitsorganisation zu einer Bewertung der Risiken für das Unternehmen.

Bestandsaufnahme und Risikobewertung sind Grundlage für die Erarbeitung konzeptioneller Lösungsansätze zur Risikominimierung und -beherrschung.

Diese werden ebenfalls in Abstimmung mit dem Unternehmen und gemeinsam mit den Verantwortlichen erarbeitet.

Hierbei kommt es darauf an, das Konzept auf die betrieblichen Notwendigkeiten und Abläufe, die Unternehmenskultur und die Bedürfnisse aller Beteiligten abzustimmen.

Grundphilosophie dabei ist, daß ein Sicherheitskonzept niemals Selbstzweck sein soll, sondern immer Service am Unternehmen, seinen Mitarbeitern und seinen Kunden.

Die Beratungsprojekte werden im Rahmen einer gemeinsamen Definition der Schutzziele inhaltlich vereinbart.

Optimal ist dabei eine inhaltliche Vereinbarung, die eine möglichst ganzheitliche Betrachtung der Problem- und Risikofelder ermöglicht, so daß bei der Erarbeitung eines "maßgeschneiderten" Konzeptes diejenige Zusammenstellung von Maßnahmen erfolgen kann, die bei möglichst geringem Aufwand den größtmöglichen Nutzen für den Kunden bietet.

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage von Tagessätzen oder vereinbarter Projektpauschalen.

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Beratungsleistungen

Objektschutzanalysen und -konzepte
Die Liegenschaft eines Unternehmens ist eine der wesentlichen und zentralen Ressourcen. Sie zu schützen vor unbefugtem Zugang, vor gewaltsamem Eindringen oder auch vor Sachbeschädigung und Vandalismus ist eine wichtige Voraussetzung für alle weiteren Sicherheitsmaßnahmen.

Wir bieten Ihnen:
  • Analyse der vorhandenen baulichen, technischen und organisatorischen Schwachstellen hinsichtlich des Objektschutzes
  • Bestandsaufnahme und Bewertung vorhandener Sicherheitsmaßnahmen
  • Konzepte zur Optimierung des Objektschutzes und zur Risikominimierung
  • Sicherheitsorganisation
Eine effektive und effiziente Organisation der Sicherheit gewährleistet nicht nur den erforderlichen Sicherheitsstandard für die Unternehmensressourcen, sondern wird auch dem Image und der Corporate Identity des Unternehmens gerecht. Darüber hinaus können häufig Synergien mit anderen Betriebsbereichen zu einer erheblichen Kostenminimierung führen.

Wir bieten Ihnen:
  • Analyse der betrieblichen Sicherheitsorganisation und Herausarbeitung der Schwachstellen:
    • Sicherheitsverantwortung / Security Management
    • Werkschutzorganisation¸ Bewachungs- und Bestreifungsmaßnahmen
    • Alarmierungswesen
    • Schlüsselmanagement
    • Organisation des Waren- und Personalflusses
    • Zugangssteuerung / Zugangskontrolle
    • Organisation des Besucherempfanges
    • Maßnahmen zur Diebstahlsprävention
    • Regelwerk für Mitarbeiter, Lieferanten und Besucher
  • Optimierung vorhandener Strukturen
  • Aufbau neuer Sicherheitsorganisationen

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Risk Management- und Security-Management-Beratung
Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) gilt uneingeschränkt für die börsennotierten Aktiengesellschaften und deren GmbH-Tochtergesellschaften in Deutschland. Entsprechende Regelungen sind inzwischen auch in das GmbH-Gesetz aufgenommen worden.

Der Gesetzgeber fordert in §91 Abs. 2 AktG, der amtlichen Begründung hierzu und den in den Neuregelungen zum HGB formulierten Prüfungspflichten der Wirtschaftsprüfer:
  • Ein Überwachungssystem zur Früherkennung existenzgefährdender Risiken
  • Ein angemessenes Risikomanagement, welches alle Risiken erfassen muß, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. Hierzu wird gefordert:
    • Darstellung der Unternehmensrisiken im Lagebericht der Gesellschaft
    • Erhebung der potentiellen "Bestandsgefährdungen"
    • Dokumentation des Risiko-Managements
Die Grundpflichten für Vorstand und Geschäftsführer, die sich aus den Forderungen des Gesetzes ergeben, sind:
  • Organisationspflicht
  • Aufsichtspflicht
  • Kontrollpflicht
Ungeachtet der Rechtsform eines Unternehmens konnte schon vor Inkrafttreten des KonTraG die Verletzung der dem Unternehmer vom Gesetzgeber auferlegten Organisationspflichten Schadensersatzforderungen von Mitarbeitern oder Dritten oder auch eine Strafverfolgung auslösen.

Das KonTraG macht nunmehr das Risikomanagement und damit die Minimierung von Safety- und Security-Risiken ausdrücklich zur Pflicht von Vorständen und Geschäftsführern.

Security Management als wesentlicher Teilbereich des Risk Management ist aber weder Kernthema von Vorständen und Geschäftsführern noch Kernkompetenz der Wirtschaftsprüfer.

Wir bieten Ihnen:
  • Analyse und Bewertung des vorhandenen Risk- und Security-Managements im Hinblick auf die Tauglichkeit als Frühwarnsystem für bestandsgefährdende Risiken
  • Wirkungsprüfung vorhandener Security-Maßnahmen
  • Beratung zum Aufbau eines effektiven Security Managements

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Werkschutzorganisation
Für mittlere und größere Unternehmen ist die eigene Werkschutzorganisation ein wesentliches Präventionsinstrument.

Wir bieten Ihnen:
  • Beratung beim Aufbau der Werkschutzorganisation
  • Analyse und Bewertung vorhandener Organisationen
  • Personalberatung bei der Auswahl der Mitarbeiter
  • Auswahl eines geeigneten Dienstleisters
  • Ausschreibung von Werkschutzleistungen
  • Erarbeitung eines Regelwerkes (z.B. Dienstanweisungen) für den Werkschutz

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Beratung zum Outsourcing von Leistungen
Die Fremdvergabe von Dienstleistungen rund um die Sicherheit des Unternehmens ist häufig wirtschaftlicher als ein unternehmenseigener Werkschutz. Das Outsourcing von Leistungen wird jedoch nur dann ein wirtschaftlicher Erfolg, wenn das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt; d.h. wenn der richtige Anbieter zu angemessenen Konditionen gefunden wird.

Wir bieten Ihnen:
  • Erarbeitung von Pflichtenheften für eine Ausschreibung
  • Beratung bei der Festlegung der Mindestanforderungskriterien, die für die Anbieter gelten
  • Beratung bei der Auswahl eines geeigneten Dienstleisters
  • Überprüfung von potentiellen Anbietern
  • Verifizierung von Aussagen und Angaben in den Angeboten (z.B. Einhaltung von Auflagen, Referenzen etc.)

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Personalberatung
Bei der Auswahl von Bewerbern für Führungs- und Schlüsselfunktionen und für Positionen, bei denen der Mitarbeiter mit (über)lebenswichtigem Know-how des Unternehmens zu tun hat, sollte nicht nur die fachliche Qualifikation eine Rolle spielen, sondern auch die Vertrauenswürdigkeit. Leider werden gerade in diesem Bereich oft Dinge übersehen, die sich für den Erfolg des Unternehmens bitter rächen können.

Wir bieten Ihnen:

Speziell für die Auswahl von Sicherheitskräften /-verantwortlichen:
  • Beratung bei der Auswahl von Mitarbeitern für Sicherheits-Funktionen
  • Erarbeitung von Anforderungsprofilen für Security-Mitarbeiter und -führungskräfte
Für alle Bereiche:
  • Überprüfung von Angaben in Bewerbungsschreiben (Lebensläufe, Referenzen, sonstige Lebensumstände)
  • Charakter- und Persönlichkeitsanalysen zur Aufdeckung problematischer Persönlichkeitsmerkmale

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Planung von Sicherheitsleitstellen, Pforten und Empfangsarbeitsplätzen
In mittleren und größeren Unternehmen ist die Sicherheitsleitstelle oder auch die Werkschutzzentrale das Herzstück der Unternehmenssicherheit. Von hier werden alle Überwachungs-, Alarmierungs- und Kommunikationssysteme gesteuert; gleichzeitig ist die Leitstelle Garant für ein schnelles und effektives Handeln im Alarm- oder Ereignisfall.

Die Einrichtung einer zweckmäßigen Leitstelle gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben im Bereich der Sicherheitsplanung, da bauliche, gestalterische, ergonomische, technische / elektronische Gesichtspunkte in so in Übereinstimmung gebracht werden müssen, daß das hier eingesetzte Sicherheitspersonal den Aufgaben bestmöglich und ohne Beeinträchtigung der Gesundheit nachkommen kann.

Wir bieten Ihnen:
  • Planung und Projektierung und neuer Einrichtungen:
    • Bauliche und optische Gestaltung
    • Einrichtung / Möblierung unter ergonomischen Gesichtspunkten
    • Steuer- und Überwachungseinrichtungen / Sicherheitstechnik einschließlich Softwarelösungen (Sicherheits- oder Gebäudemanagementsysteme) und Gestaltung grafischer Bedienoberflächen.
  • Bestandsaufnahmen und Optimierung bestehender Einrichtungen unter ergonomischen Gesichtspunkten.

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Sicherheitsberatung zur Neubauplanung
Das optimale Sicherheitskonzept für eine Liegenschaft läßt sich am wirtschaftlichsten realisieren, wenn bereits mit Beginn der Planung für einen Neubau die Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden. Eine Vielzahl baulicher Sicherheitsmaßnahmen lassen sich sogar ohne Mehrkosten oder mit sehr geringem Zusatzaufwand umsetzen, wenn sie rechtzeitig in die Planungen einfließen.

Wir bieten Ihnen:
  • Erarbeitung von Sicherheitskonzepten für neue Liegenschaften, Gebäude oder Gebäudeteile unter der Berücksichtigung des konkreten Schutzbedarfes und einer allgemeinen Risikobewertung
  • Erarbeitung von Pflichtenheften für sicherheitsrelevante Gewerke (z.B. Zaunanlagen, Sicherheitstechnik, Zutrittskontrolleinrichtungen)
  • Planung und Projektierung sicherheitstechnischer Anlagen
  • Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen für Sicherheitstechnik

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Planung und Projektierung von Sicherheitstechnik
Der Markt an Produkten und Anbietern ist für den Nicht-Fachmann unüberschaubar geworden. Jeder Verkäufer will seine Produkte - und davon möglichst viele - an den Kunden bringen. Eine neutrale und kompetente Beratung verhindert nicht nur die Beschaffung untauglicher oder überflüssiger Hardware, sondern stellt darüber hinaus sicher, daß die richtige Technik in - gemessen am Bedarf des Nutzers - optimaler Konfiguration eingebaut wird.

Wir bieten Ihnen Planung und Projektierung von
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • Brandmeldeanlagen
  • Videoüberwachungsanlagen
  • Elektronische Zutrittskontrolleinrichtungen
  • Tor- und Schrankenanlagen
  • Zaunanlagen mit und ohne Perimetertechnik

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Konzepte für den Schutz von Know-how
Die Integrität der geistigen Ressourcen eines Unternehmens - hier vor allem der Schutz vor nicht berechtigtem Zugriff auf das Know-how und die Firmengeheimnisse - wird in vielen Branchen immer mehr zum Erfolgsfaktor Nr. 1.

Anders ausgedrückt: Immer mehr Unternehmen nehmen Schaden oder sind sogar in Ihrer Existenz bedroht, weil der Wettbewerb Zugriff auf diejenigen Daten nimmt, die den Erfolg auf dem Markt sicherstellen. Solche Daten können z.B. Konstruktionspläne, Vertriebsstrategien, Kundenlisten oder Kalkulationen sein.

Der Schutz dieser geistigen Ressourcen kann nur dann gelingen, wenn ein umfassendes Know-how - Schutzkonzept im Unternehmen etabliert und gelebt wird.

Hierbei ist nicht nur die Frage nach dem Schutz der Unterlagen und Datenträger vor unbefugtem Zugriff zu beantworten, sondern vor allem auch die Frage nach Präventionsstrategien im Bereich derjenigen Mitarbeiter, die solches Know-how "in den Köpfen" herumtragen. Es liegt daher auf der Hand, daß eine gute Prävention bereits bei der Personaleinstellung beginnt, jedoch auch von einer entsprechenden Unternehmenspolitik getragen werden muß.

Wir bieten Ihnen:
  • Bewertung bestehender Sicherheitsmaßnahmen
  • Erarbeitung von Know-how - Schutzkonzepten
  • Personalberatung bei der Einstellung von Schlüsselpersonal / Führungskräften (Lebenslaufrecherchen, Persönlichkeits- und Charakteranalysen)

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Fallanalyse und -beratung bei innerbetrieblicher Kriminalität
Kriminalität im Unternehmen ist nicht die Ausnahme, sondern ab einer gewissen Größe der Belegschaft (bei Abwesenheit eines effektiven Präventivkonzeptes) der Regelfall. Kriminelle Mitarbeiter verursachen nicht nur Sach- und Vermögens-schäden, sondern schädigen ganz erheblich das Vertrauen und das Betriebsklima.

Meist wird erst dann gehandelt, wenn die Schmerzgrenze hinsichtlich des Schadens erreicht ist. Oft sind dann Standardlösungen (Anzeige erstatten und fristlos entlassen) nicht möglich oder führen nicht zum Erfolg. Bei der Wahl der Mittel sind taktisch kluges Vorgehen, eine klare Zielsetzung und strategischer Weitblick gefragt.

Wir bieten Ihnen:
  • Erarbeitung eines Ermittlungskonzeptes mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung aller rechtlichen, firmenpolitischen und sonstigen Rahmenbedingungen.
  • Täterermittlung (Ermittlungen)
  • Planung und Durchführung offener und verdeckter Überwachungsmaßnahmen
  • Schwachstellenanalyse
  • Erarbeitung von Optimierungsansätzen zur Vermeidung künftiger Schadensfälle

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Beratung in speziellen Sicherheitsfragen
Oben stehender Katalog an Beratungsleistungen deckt zwar die Mehrzahl des nachgefragten Beratungsbedarfes ab, jedoch nur einen Teil möglicher Fragestellungen.

Wir bieten Ihnen kompetente Beratung in Fragen zu
  • Personenschutz
  • Abwehr technischer Lauschangriffe
  • Krisenmanagement
  • Betriebliche Katastrophenordnung (BKO)
  • Überfallprävention für besondere Bereiche / Kassenbereiche

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